Honorarsätze

Unsere individuellen Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen oder von anderen gesetzlichen Kostenträgern nicht getragen.

Die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe der Beamten zahlen zu einem Teil die Kosten nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Sie verweigern jedoch teilweise die Zuzahlung zu individuellen therapeutischen Maßnahmen. Es wird vielmehr nur das „medizinisch Notwendige“ geleistet und dies wird dem chronischen Krankheitsbild häufig nicht gerecht.

Der Faktor „Zeit“ wird in den Gebührenordnungen nur unzureichend berücksichtigt, obwohl er zwingend erforderlich ist, um wirklich individuell auf Sie, als Patienten, eingehen zu können.

Wir berechnen eine Kombination aus GebüH und Zeitaufwand.

Die Erstuntersuchung dauert ca 2,5 bis 3 Stunden, Differential-Diagnosen mit Therapie ca 1,5 bis 2 Stunden und Therapietermine durchschnittlich 1 bis 1,5 Stunden

Vergütung